Ausschüsse
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Ausschuss A&S |
Bevor ein Gesetz oder ein Antrag im Plenum verabschiedet werden kann, wird es intensiv im zuständigen Fachausschuss geprüft. Der 17. Deutsche Bundestag hat insgesamt 22 ständige Ausschüsse gebildet, die die Aufgabenverteilung der Bundesministerium widerspiegeln. Die Ausschüsse sind mit Abgeordneten aller gewählten Parteien entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament besetzt. Hier können sich die Mitglieder auf ein Teilgebiet der Politik konzentrieren und versuchen, bei Konflikten zwischen den Parteien einen tragfähigen und durch sachliche Erwägungen geleiteten Kompromiss vorzubereiten.
Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt im Ausschuss für Arbeit und Soziales. Kaum etwas bewegt die Bürger so sehr wie diese Bereiche. Von Rente über Mindestlöhne bis hin zum Kampf gegen Arbeitslosigkeit beraten wir viele sensible Themen. Als zuständige Berichterstatterin für Arbeits- und Sozialrecht befasse ich mich insbesondere mit Mindestlöhnen, besseren Schutz von Leiharbeitern und Praktikanten, betrieblicher Mitbestimmung und anderen klassisch sozialdemokratischen Themen.
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Ausschuss Anhörung |
Neben den nicht-öffentlichen Verhandlungen in den regelmäßigen Ausschusssitzungen finden oft Expertenanhörungen statt. Hier haben Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis die Gelegenheit, ihr Fachwissen in den Beratungsprozess einfließen zu lassen. Am Ende des oft mehrwöchigen Prüfverfahrens von Gesetzesvorhaben oder Anträgen werden ein Bericht und eine Beschlussempfehlung für das Plenum erstellt. Bei der endgültigen Entscheidung ist das Plenum formal zwar nicht an diese Ergebnisse gebunden. In der Regel wird der Kompromiss des Fachausschusses jedoch vom Bundestag unterstützt.
Außerdem bin ich stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss. Die dort diskutierten Themen versuche ich deshalb auch zu verfolgen und springe ein, wenn ein Kollege aus der SPD-Fraktion bei wichtigen Abstimmungen verhindert ist.








