A wie...
Abgeordnete
Abgeordnete sind vom Volk durch unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gewählte Repräsentanten, die in den Parlamenten moderner Demokratien Vertreter des gesamten Volkes sind. Durch das Grundgesetz wird den Abgeordneten Weisungsunabhängigkeit und Entscheidunsfreiheit zugesichert (Art. 38 Abs. 1 GG). Häufig wird dies jedoch durch die Fraktionsdisziplin konterkariert. Die ungehinderte Ausübung des Abgeordnetenmandats werden durch Immunität, Indemnität und den Bezug von Diäten gesichert. Abgeordnete einer Partei oder gleicher Überzeugung schließen sich in den Parlamenten zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Der wichtigste Teil der Arbeit eines Abgeordneten findet nicht in den Plenarsitzungen, sondern in den Parlamentsausschüssen und Fraktionen statt.
> Diäten
> Fraktion
> Grundgesetz
Absolute Mehrheit
Abstimmungsmehrheit im Plenum, die mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen (mind. 50 Prozent plus 1 Stimme) umfasst.
Im 16. Deutschen Bundestag mit 614 Sitzen entspricht dies 308 Stimmen.
Ältestenrat
Der Ältestenrat übernimmt die zentrale Koordination des Deutschen Bundestag und unterstützt den Bundestagspräsidenten bei seiner umfangreichen Arbeit. Der Bundestagspräsident ist zugleich Vorsitzender des Ältestenrates und leitet dessen Sitzungen. Auch seine Stellvertreter gehören dem Ältestenrat an. Weitere Mitglieder werden von den Fraktionen im Verhältnis ihrer Stärke entsendet.
Hauptaufgabe des Ältestenrates sind die Empfehlungen zur Festlegung der Tagesordnung und der Redezeiten. Neben der einvernehmlichen Besetzung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze in den einzelnen Ausschüssen zu Beginn einer Wahlperiode kommt dem Ältestenrat immer wieder eine Rolle als Schlichtungsinstrument zu.
Anfrage
Schriftliche und mündliche Anfragen stellen eine Kontrollmöglichkeit der Abgeordneten und des Parlaments dar.
Anfragen an die Bundesregierung, die diese innerhalb festgelegter Fristen beantworten muss, werden in bedeutend höherem Maße von der Opposition gestellt.
Ausschuss; Ausschüsse
Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein.
Die Zahl der ständigen Ausschüsse für die 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundetags wird in den kommenden Wochen festgelegt werden.
Die Ausschüsse werden als spiegelbildliche Arbeitsgremien der Fachmisiterien gebildet. Ausnahmen bilden der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport. Nach der Verfassung muss der Bundestag einen Ausschuss für Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und den Petitionsausschuss bestellen.




