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Immunität
Die Immunität eines Abgeordneten gewährleistet seinen Schutz vor Strafverfolgung.
Dies soll dazu beitragen, dass die Funktionsfähigkeit des Parlamentes nicht beeinträchtgt wird. Nur das Parlament selbst kann die Immunität eines Parlamentsmitgliedes aufheben. Nach Art. 46 Abs. 2 GG sind hiervon nur Fälle ausgenommen, in denen ein Abgeordneter unmittelbar beim Begehen einer Straftat (oder einen Tag später) festgenommen wird.
Im Bereich der Internationalen Politik bezeichnet Immunität den besonderen Schutz diplomatischer Vertreter in dem Empfangsstaat.
Indemnität
Indemnität bezeichnet den Schutz der Abgeordneten vor (dienstlicher oder gerichtlicher) Verfolgung wegen Äußerungen, die im Parlament oder den Ausschüssen getätigt wurden (Art. 46 Abs. 1 GG). Ausgenommen von diesem Schutz sind beleidigende Äußerungen.
Inkompatibilitäten mit dem Bundestagsmandat
Vereinbare Ämter mit dem Bundestagsmandat
In der politischen Praxis ist die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundestag und in der Bundesregierung üblich. Das Innehaben beider Ämter ist kompatibel. Mitgliedern des Bundestages, die Mitglieder der Bundesregierung sind, ist es untersagt, ein anderes besoldetes Amt beziehungsweise Gewerbe oder einen Beruf auszuüben. Die regelt Paragraph 66 des Deutschen Grundgesetzes.
Unvereinbare Ämter mit dem Bundestagsmandat
Die Vorschriften zur Unvereinbarkeit mit dem Bundestagsmandat sind in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen geregelt. Das Grundgesetz selbst erklärt lediglich, dass Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Richter nur beschränkt wählbar sind. Das Amt des Bundespräsidenten und die Ämter der Richter am Bundesverfassungsgericht sind mit dem Bundestagsmandat unvereinbar.
Mit dem Bundestagsmandat unvereinbar sind darüber hinaus auch die Ämter des Wehrbeauftragten, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie die Mitgliedschaft im Sachverständigenrat zur Beratung der gesamtwirtschaftlichen Lage.







