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Immunität

Die Immunität eines Abgeordneten gewährleistet seinen Schutz vor Strafverfolgung.

Dies soll dazu beitragen, dass die Funktionsfähigkeit des Parlamentes nicht beeinträchtgt wird. Nur das Parlament selbst kann die Immunität eines Parlamentsmitgliedes aufheben. Nach Art. 46 Abs. 2 GG sind hiervon nur Fälle ausgenommen, in denen ein Abgeordneter unmittelbar beim Begehen einer Straftat (oder einen Tag später) festgenommen wird.

Im Bereich der Internationalen Politik bezeichnet Immunität den besonderen Schutz diplomatischer Vertreter in dem Empfangsstaat.

Indemnität

Indemnität bezeichnet den Schutz der Abgeordneten vor (dienstlicher oder gerichtlicher) Verfolgung wegen Äußerungen, die im Parlament oder den Ausschüssen getätigt wurden (Art. 46 Abs. 1 GG). Ausgenommen von diesem Schutz sind beleidigende Äußerungen.

Inkompatibilitäten mit dem Bundestagsmandat

Vereinbare Ämter mit dem Bundestagsmandat
In der politischen Praxis ist die gleichzeitige Mitgliedschaft im Bundestag und in der Bundesregierung üblich. Das Innehaben beider Ämter ist kompatibel. Mitgliedern des Bundestages, die Mitglieder der Bundesregierung sind, ist es untersagt, ein anderes besoldetes Amt beziehungsweise Gewerbe oder einen Beruf auszuüben. Die regelt Paragraph 66 des Deutschen Grundgesetzes.

Unvereinbare Ämter mit dem Bundestagsmandat
Die Vorschriften zur Unvereinbarkeit mit dem Bundestagsmandat sind in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen geregelt. Das Grundgesetz selbst erklärt lediglich, dass Beamte, Angestellte des öffentlichen Dienstes und Richter nur beschränkt wählbar sind. Das Amt des Bundespräsidenten und die Ämter der Richter am Bundesverfassungsgericht sind mit dem Bundestagsmandat unvereinbar.

Mit dem Bundestagsmandat unvereinbar sind darüber hinaus auch die Ämter des Wehrbeauftragten, des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie die Mitgliedschaft im Sachverständigenrat zur Beratung der gesamtwirtschaftlichen Lage.


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Termine

21.05.2012: Sitzungswoche in Berlin [mehr]

11.06.2012: Sitzungswoche in Berlin [mehr]

Aktuell

Hilfsdienste können aufatmen 30.04.2012 | Erleichtert reagiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme auf die Pressemitteilung der EU-Kommission, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren nicht in den Anwendungsbereich der geltenden EU-Arbeitszeitrichtlinie fallen und auch nicht geplant ist, die Bestimmungen auf diese Zielgruppe auszuweiten, sondern zunächst das Ergebnis der laufenden Verhandlungen der Sozialpartner abzuwarten. (Presse) [mehr]

Regelsaetze muessen neu ermittelt werden 26.04.2012 | Die gestrige Entscheidung, wonach die Hoehe der Regelbedarfe in der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende (und damit auch der Sozialhilfe) zu niedrig ausfaellt, weil die Regelsaetze nach einem fehlerhaften beziehungsweise willkuerlichen Verfahren ermittelt worden sind, bestaetigt die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits fruehzeitig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9. Februar 2010 eindeutig die Anforderungen an die Ermittlung und Bemessung der Regelbedarfe definiert. (Presse) [mehr]

Kontakt

Anette Kramme

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