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Kabinett
Kabinett stellt einen Sammelbegriff für die Regierung eines Staates dar und wir din Deutschland häufig mit der Bundesregierung gleichgesetzt.
Das Kabinett kann sich unterschiedlich zusammensetzen: Entweder gehören ihm Regierungschef, Minister und Ministerinnen sowie politische Beamte und Beamtinnen mit Kabinettrang oder nur der Regierungschef und eine bestimmten Anzahl (wichtiger) Kabinettsmitglieder an. In Deutschland ist die Zusammensetzung erster Art anzutreffen. Das Kabinett tagt einmal wöchentlich, am Mittwoch Vormittag.
Kanzler
Kanzlerprinzip
Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich das System der Verantwortungsverteilung zwischen dem Regierungschef und den übrigen Regierungsmitgliedern, die jedoch dem Kanzler eine eindeutige Vorrangstellung einräumt.
In Deutschland wird dies im Grundgesetz durch die Richtlinienkompetenz des Kanzlers ( Art. 65 GG ) geregelt. Dort heißt es: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung."
Koalition
Koalitionen sind Zweckbündnisse einzelner Personen beziehungsweise Gruppen oder Organisationen (z.B. Parteien, Verbände), die ihre Interessen nicht allein, jedoch gemeinsam mit einem oder mehreren Koalitionspartnern durchsetzen können.
Zu unterscheiden sind die parlamentarische Koalitionen zwischen Fraktionen unabhängiger Parteien zur Übernahme gemeinsamer Regierungsverantwortung beziehungsweise gelegentlich auch zur gemeinsamen Ausübung der Opposition und Koalitionen zwischen Staaten zur Umsetzung gemeinsamer Interessen im Rahmen internationaler Beziehungen.




