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Überhangmandat
Ein Überhangmandat entsteht, wenn eine Partei mehr Erststimmen - und somit Mandate im Bundestag - erhält als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen würden.
Dann ziehen sowohl die direkt gewählten Kandidaten als auch die entsprechende Zahl an Kandidaten der Landeslisten in den Bundestag ein.
Die Zahl der Abgeordneten des Bundestages von 598 erhöht sich um die Zahl der Überhangmandate. In der Wahl zum 16. Deutschen Bundestag entstanden 16 Überhangmandate.




