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Zustimmungsgesetz; zustimmungspflichtiges Gesetz
Zustimmungsgesetze sind Gesetze des Bundes, die der Zustimmung der zweiten Kammer, des Bundesrates, bedürfen. Wird dem Gesetz vom Bundesrat die Zustimmung verweigert, ist es abgelehnt.
Unter die Zustimmungspflicht des Bundesrates fallen Gesetze, die die verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten der Bundesländer berühren; die verfassungsändernden Charakter haben oder völkerrechtliche Verträge darstellen.
Das Gegenteil stellt das Einspruchsgesetz dar.
> Gesetzgebungsprozess
> Einspruchsgesetz
Zweitstimme
Die Zweitstimme wird für eine Partei(liste) abgegeben und entscheidet damit über die relative Stärke der Parteien untereinander und wird deshalb auch häufig als "Kanzlerstimme" bezeichnet.







