Bundesregierung hat kein Konzept bei ALG II

20.08.2010: Es ist beschaemend, dass die Bundesregierung noch immer kein Gesamtkonzept fuer die Neugestaltung des ALG-II-Systems hat und stattdessen die Debatte mit unausgegorenen Bruchteilloesungen fuehrt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt bereits ein halbes Jahr zurueck. Die geforderte Neuregelung muss ab 1. Januar 2011 gelten. Die Regierung jedoch zaudert bis zur letzten Minute. Alle wesentlichen Fragen sind noch immer unbeantwortet. Stattdessen gibt es Stellvertreterdebatten um die technische Umsetzbarkeit von irgendwelchen Chip-Loesungen.

Der Vorschlag von der Leyens, mit sogenannten Familienlotsen unterstuetzend einzugreifen, mag fuer sich sinnvoll sein. Nicht sinnvoll ist es jedoch, diese bei der Bundesagentur fuer Arbeit (BA) anzusiedeln. Die BA darf und soll nicht zum Bundesjugendamt werden.

Dafuer gibt es zum einen keine Kompetenzen bei der BA, da dort Arbeitsvermittlung praktiziert wird, keine sozialpaedagogische Betreuung. Ausserdem bleibt unklar, ob die BA dafuer zusaetzliche Stellen bewilligt bekommt. Nach der zaehen Debatte mit der FDP um die Entfristung von 3.200 befristeten Stellen im Rahmen der JobCenter-Reform sind hier durchaus Zweifel angebracht.

Sinnvoller ist es, nicht bei der Arbeitsvermittlung, sondern bei den Jugendaemtern und der Schule anzusetzen. Schulische und erzieherische Probleme gibt es schliesslich nicht nur in Familien im SGB-II-Bezug, sondern auch in anderen.

Auch die bisherigen Finanzansaetze fuer die Reform sind laecherlich. Die bisher im Etat eingestellten 480 Millionen Euro sind voellig unzureichend, zumal im Gegenzug auch noch das Elterngeld fuer ALG-II-Empfaenger eingespart wird.

Die Regierung behauptet, sie wolle Kinder schulisch foerdern, spart aber gleichzeitig bei der Bildung fuer junge Erwachsene, indem sie Eingliederungstitel um 1,3 Milliarden Euro kuerzt. Das ist Politik nach dem Motto linke Tasche - rechte Tasche.

Diese Kuerzung bedeutet ganz konkret weniger Chancen fuer rund 200.000 Menschen. Statt der bisher 780.000 moeglichen Teilnehmer an Massnahmen des Arbeitsamts koennte die BA mit den verringerten Mitteln nur noch maximal 590.000 Plaetze fuer unterstuetzende Massnahmen gewaehren.


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