Kommunen profitieren vom Koalitionsvertrag
09.01.2006: Noch vor Verabschiedung des Koalitionsvertrages, hatte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Anette Kramme an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gewandt und nachdrücklich auf die teilweise dramatische Haushaltslage der Kommunen in Oberfranken aufmerksam gemacht.
Sie forderte, die Investitionskraft von Städten, Gemeinden und Kreisen nachhaltig zu stärken und sie bei der Bewältigung wachsender sozialer Aufgaben wirkungsvoll zu unterstützen. "Das Ergebnis des Koalitionsvertrages ist auch für die oberfränkischen Kommunen sehr positiv", freut sich die Bayreuther Abgeordnete. Zusammen mit den Reformen der alten Bundesregierung könne ein entscheidender Beitrag zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte geleistet werden.
Anette Kramme kritisierte in ihrem Schreiben an Steinbrück insbesondere die Möglichkeit der Übertragung von Aufgaben des Bundes auf die Kommunen ohne finanziellen Ausgleich. "Hier werden wir die Forderung der Kommunen erfüllen und eine Grundgesetzänderung vornehmen", zeigt sich Kramme froh. Unmittelbare Aufgabenzuweisungen vom Bund an die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen künftig untersagt werden.
Als Erfolg der Sozialdemokraten bezeichnet MdB Kramme die Beibehaltung der Gewerbesteuer. Nach vorläufigen Ergebnissen seien die Einnahmen aus der Gewerbesteuer in den ersten drei Quartalen im letzten Jahr um 12,1 Prozent gestiegen. Auch für das Jahr 2005 zeichne sich laut Kramme ein Rekordergebnis ab. "Diese erfreuliche und für die Kommunen wichtige Entwicklung ist das Ergebnis einerseits der besseren Konjunkturentwicklung und andererseits der in den letzten Jahren eingeleiteten Maßnahmen zur Stabilisierung der Gewerbesteuer."
In der Koalitionsvereinbarung wird unverändert am Ziel der alten Bundesregierung festgehalten, die kommunale Ebene bei den Kosten von Hartz IV um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. "Diesem Ziel hat die Große Koalition bereits Taten folgen lassen", informiert MdB Kramme. Für das Jahr 2005 sei die quotale Beteiligung des Bundes an den Kosten für Unterkunft und Heizung bei 29,1 Prozent festgeschrieben. Ebenso gelte für das Jahr 2006 eine Beteiligung von 29,1 Prozent. Zudem sei weder für das Jahr 2005 noch für das Jahr 2006 eine weitere Revision vorgesehen. "Die Kommunen haben dadurch eine feste Planungsgrundlage für das kommende Jahr, die Beteiligung des Bundes an den Unterkunfts- und Heizungskosten steht fest und wird nicht mehr verändert", meint Anette Kramme.
Damit die jährliche Entlastung auch tatsächlich bei den Kommunen ankommt, müssen die Länder ihre Zusage einhalten, Minderausgaben im Bereich des Wohngeldes vollständig an die Kommunen weiterzuleiten", ergänzt MdB Kramme. Sie fordert von den Ländern zudem, die Entlastungsunterschiede zwischen einzelnen Kommunen beziehungsweise Landkreisen auszugleichen. "Das ist gerade für uns in Oberfranken entscheidend. Fast alle Landkreise und kreisfreien Städte zahlen momentan drauf", informiert MdB Kramme.
Laut Koalitionsvertrag soll auch in bestimmten kostenintensiven Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe eine Weiterentwicklung geprüft werden. "Die Kinder- und Jugendhilfekosten, deren Hauptlast Gemeinden und Gemeindeverbände tragen, werden damit einer kritischen Analyse unterworfen", so Kramme.
Der Bund sei bereit, seinen Beitrag zur Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen zu leisten. "Wichtig ist nun, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen", fordert MdB Anette Kramme.







