Urteil des Bundesfinanzhofes zur Pendlerpauschale hat Signalwirkung

23.01.2008: Die oberfränkische Bezirksvorsitzende Anette Kramme (SPD) begrüßt die Auffassung des Bundesfinanzhofes, wonach die Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig sei.

"Ich sehe mich damit in meiner Haltung bestätigt. Die Rücknahme der Kürzung war und ist eine zentrale Forderung der bayerischen SPD-Landesgruppe im Bundestag".

Erst im November hatte die SPD-Bundestagsfraktion einen Vorstoß unternommen, die Regelung zu verhindern. Dies wurde von Erwin Huber (CSU) jedoch mit einem kategorischen "Nein" im Koalitionsausschuss verhindert. "Aufgrund dieser Blockadehaltung scheiterte unser Versuch, eine sozial ausgestaltete Pendlerpauschale mit gerechter Lastenverteilung zu erreichen. Damit beging die CSU Verrat an den bayerischen Berufspendlern", so Kramme weiter. Nach ihrer Einschätzung wird von der Entscheidung des obersten deutschen Steuergerichts eine Signalwirkung für das endgültige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ausgehen.

Bayreuth, den 23.01.2008


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Regelsaetze muessen neu ermittelt werden 26.04.2012 | Die gestrige Entscheidung, wonach die Hoehe der Regelbedarfe in der Grundsicherung fuer Arbeitsuchende (und damit auch der Sozialhilfe) zu niedrig ausfaellt, weil die Regelsaetze nach einem fehlerhaften beziehungsweise willkuerlichen Verfahren ermittelt worden sind, bestaetigt die Position der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben bereits fruehzeitig nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes am 9. Februar 2010 eindeutig die Anforderungen an die Ermittlung und Bemessung der Regelbedarfe definiert. (Presse) [mehr]

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