Ein Jahr in die USA

Ein Jahr in die USA - mit dem Parlamentarischen Patenschaftsprogramm (PPP)

  

1. Was ist das Parlamentarische Patenschafts-Programm?

Ein gemeinsam vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA getragenes Austauschprogramm, das deutschen und amerikanischen Jugendlichen einen einjährigen Stipendien-Aufenthalt im jeweils anderen Land ermöglicht. Besonderheit ist die Übernahme von Patenschaften für die teilnehmenden Jugendlichen durch Bundestagsabgeordnete.

2. Welchen Zweck hat das PPP?

1983 wurde das Parlamentarische Patenschafts-Programm aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Deutschen Bundestag beschlossen. Dieses Austauschprogramm soll der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht auf anschauliche Weise vermitteln.

3. Wer kann auf deutscher Seite teilnehmen?

Schüler/innen im Alter von 15 bis zu 17 Jahren sowie junge Berufstätige von 16 bis 21 Jahren.

4. Was beinhaltet des Stipendium?

Im Rahmen des Stipendiums werden vom Deutschen Bundestag und dem Kongress der USA die Flug- und sonstigen Reisekosten, die Programmkosten, die Versicherungskosten und die Kosten für das Vor- und Nachbereitungsseminar übernommen. Nicht übernommen werden das Taschengeld und die Fahrtkosten zu den Auswahlgesprächen, die möglichst in Wohnortnähe stattfinden.

5. Wie verläuft der Aufenthalt in den USA? Was erwartet die Jugendlichen?

Die Jugendlichen wohnen in den USA in Gastfamilien. Schüler/innen besuchen in den USA eine High School, junge Berufstätige ein Community College oder dergleichen mit anschließendem Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.

6. Was wird von den Jugendlichen erwartet?

Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikanern leisten. Die Auswahl orientiert sich in erster Linie an dem Persönlichkeitsbild, der Motivation und Eignung der Bewerber für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Bewerber mit guten staatsbürgerlichen Kenntnissen werden bevorzugt. Von den Bewerbern werden gute englische Sprachkenntnisse erwartet.

7. Wie können sich die Jugendlichen bewerben?

Jugendliche wenden sich direkt an bestimmte, vom Bundestag mit der Durchführung des Programms beauftrage Austauschorganisationen, deren Zuständigkeit aus dem Internet oder einem Informationsblatt, das alljährlich neu herausgegeben wird und beim Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten und anderen Stellen erhältlich ist, ersichtlich ist. Für die Bewerbung ist eine in dem Faltblatt enthaltene Bewerbungskarte zu verwenden.


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06.02.2012: Sitzungswoche in Berlin [mehr]

07.02.2012: Jour Fix mit Elke Ferner und Hubertus Heil [mehr]

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