Mit dem Baukindergeld wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren gefördert. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt.

Über die KfW kann auch das altersgerechte Umbauen der eigenen vier Wände bezuschusst werden. Das KfW-Programm fördert 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen. Anette Kramme weist darauf hin, dass angesichts der seit Jahren hohen Nachfrage das Bundesinnenministerium die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2020 auf 100 Mio. Euro (bisher 75 Mio. Euro) erhöht hat.