„Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes stärken wir den Schutz von Betroffenen vor häuslicher Gewalt spürbar und schließen bestehende Schutzlücken. Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist ein zentraler Fortschritt. Internationale Erfahrungen, insbesondere aus Spanien, zeigen, dass dieses Instrument wirksam dazu beiträgt, Annäherungsverbote durchzusetzen und Gewalt zu verhindern. Dieses erfolgreiche Modell setzen wir nun auch in Deutschland um.

Häusliche Gewalt ist kein Randphänomen, sondern betrifft tagtäglich viele Frauen und Kinder. Der Staat hat die klare Verantwortung, Betroffene wirksam zu schützen und Täter konsequent zur Rechenschaft zu ziehen.“

Kern der Reform ist die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung für Täter. Sie ermöglicht erstmals eine effektive Kontrolle von Annäherungsverboten: Nähert sich eine gewaltausübende Person der geschützten Person, wird diese unmittelbar gewarnt. Ergänzend wird eine sogenannte Warnzone eingeführt, die einen zusätzlichen Schutzradius schafft. Bereits beim Betreten dieser Zone wird die Polizei alarmiert, sodass frühzeitig eingegriffen werden kann.

Darüber hinaus sieht das Gesetz weitere Verbesserungen vor: Anti-Gewalt-Trainings für Täter werden verpflichtend ausgestaltet, Verstöße gegen Schutzanordnungen künftig schärfer sanktioniert und können mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden. Betroffene erhalten zudem das Recht, bei gerichtlichen Anhörungen eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Familiengerichte erhalten Zugang zum Waffenregister, um Gefährdungslagen besser einschätzen zu können.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme betont abschließend: „Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem, sondern ein Angriff auf die Grundrechte und die Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft. Mit der Reform setzen wir ein klares Zeichen: Der Rechtsstaat schützt konsequent und greift frühzeitig ein. Zugleich bleibt dies nicht der letzte Schritt. Wir arbeiten im Bundesministerium der Justiz bereits an weiteren Maßnahmen, etwa zur Bekämpfung digitaler Gewalt sowie an Verbesserungen im Familienrecht, um den Schutz von Betroffenen in Sorge- und Umgangsverfahren weiter zu stärken.“