Anette Kramme setzt sich für private Brauereigasthöfe ein. „Müssen von den Novemberhilfen profitieren können“
Der Gastronomie macht die Corona-Pandemie schwer zu schaffen. Doch während viele Betriebe durch Novemberhilfen der Bundesregierung mit 75-Prozent ihres Vorjahresumsatzes entschädigt werden, fallen die zahlreichen Brauereigasthöfe in der Region durchs Raster und werden derzeit von den Hilfen ausgeschlossen, weil sie als so genannte Mischbetriebe nicht nur Umsatz mit der Gastronomie machen, sondern auch mit dem Verkauf von Bier.
Dies hat vor einiger Zeit die Bayreuther Bundestagsabgeordnete und parlamentarische Staatssekretärin Anette Kramme auf den Plan gerufen. In eindringlichen Schreiben wandte sie sich an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz und wies auf den ungerechtfertigten Missstand hin.
„Für die Brauereigasthöfe in unserer Region geht es um die Existenz. Kosten etwa für Personal oder Gebäudeunterhalt laufen unerbittlich weiter. Ich habe sowohl aus dem Wirtschaftsministerium als auch aus dem Finanzministerium Signale erhalten, dass das Problem erkannt wurde und versucht wird, hier eine Lösung zu finden. Ich halte es für zwingend erforderlich, dass Brauereigaststätten als Gastronomiebetriebe eingestuft werden und werde weiterhin dafür kämpfen, dass die privaten Brauereigasthöfe genauso von den Novemberhilfen profitieren wie etwa Bäckereien mit angeschlossenen Cafés oder ähnlichem. Gleichbehandlung ist hier das oberste Gebot. Die Gasthöfe sind für unsere Region von immenser Bedeutung und zählen zum Kulturgut unserer Heimat“, so Anette Kramme.