Das 2021 aufgelegte Programm, das der Deutsche Musikrat mit Fördermitteln der Bundesregierung durchführt, stärkt das Musikleben im ländlichen Raum. Es werden Konzerte und Initiativen gefördert, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region festigen. Dieses Förderprogramm wirkt in zwei Bereichen: Im Bereich Projektförderung können Institutionen, Gruppen oder Einzelpersonen für kulturelle Projekte im ländlichen Raum zwischen 2.000 und 10.000 Euro Fördermittel beantragen.

Die Projektförderung richtet sich an Profis und Amateure: Antragsberechtigt sind Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern oder Einzelpersonen, Kultur- und Bildungsinstitutionen und kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen. Die Projekte und Veranstaltungen müssen zwischen April und September 2022 durchgeführt werden.

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Auszeichnung „Landmusikort des Jahres“: Einmal im Jahr werden 13 Kommunen und Landkreise aus dem ländlichen Raum für bereits laufende, kreative Ideen ausgezeichnet. Fortbildungsangebote runden das Programm ab: In Zusammenarbeit mit vier Landesmusikakademien werden Schulungen für haupt- und nebenamtliche Akteure angeboten.

Weitere Informationen sind unter https://www.landmusik.org/projektfoerderung zu finden.