Mit dem neuen Programm können bauliche Maßnahmen zum Lückenschluss von Radwegen, Fahrradabstellanlagen sowie Radverkehrskonzepte von Kommunen gefördert werden. „Wir wollen die Bedingungen für die Radfahrerinnen und Radfahrer in Stadt und Land verbessern. Ziel ist eine mögliches flächendeckende, getrennte und sichere Radverkehrsinfrastruktur, damit mehr Menschen aufs Rad (um)steigen“, so Anette Kamme. Das Förderprogramm läuft bis zum 31. Dezember 2023. Vor allem die hohen Fördersätze sind attraktiv. So können Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 mit bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt werden, danach mit rund 75 Prozent. Das Sonderprogramm erweitert die Fördertatbestände für den Radverkehr und umfasst neben dem Bau auch die erforderlichen Planungsleistungen.

Förderungen sind beispielsweise möglich für – den Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsinfrastruktur wie Radwege, Fahrradstraßen, Radwegbrücken oder -unterführungen, – den Neu-, Um- und Ausbau von Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern, – Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie etwa getrennte Ampelphasen oder – die Erstellung von Radverkehrskonzepten zusammen mit der Umsetzung der ersten daraus folgenden baulichen Maßnahmen. Weitere Informationen findet man auf der Seite des Bundesamts für Güterverkehr: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Sonderprogramm_Stadt_und_Land/Sonderprogramm_Stadt_und_Land_node.html