Im Mittelpunkt des Gesprächs standen zudem Fragen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung sowie zu den praktischen Möglichkeiten der Ortung von Mobilfunkgeräten. Thomas Schmidt stellte hierzu die notwendigen EDV-Anwendungen vor und erläuterte die technischen Abläufe im Polizeialltag. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist rechtlich als Maßnahme zur elektronischen Erfassung des Aufenthaltsortes ausgestaltet; sie setzt je nach Rechtsgrundlage und Zweck besondere Voraussetzungen und Anordnungen voraus.

Anette Kramme zeigte sich beeindruckt von den Möglichkeiten moderner Technik in der polizeilichen Arbeit. Sie betonte: „Moderne Technik und ein koordiniertes Vorgehen tragen dazu bei, schwere Straftaten aufzuklären und die Sicherheit der Bevölkerung spürbar zu erhöhen.“